Welt­weit größ­ter Geld­wä­sche­dienst im Dark­net abgeschaltet

Veröffentlicht:

Donnerstag, 16.03.2023
von Redaktion

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am heutigen Mittwoch die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des weltweit größten Kryptowährungsmischers im Darknet, „ChipMixer“, sichergestellt. Neben Daten im Umfang von rund 7 Terabyte wurden Bitcoins im Gegenwert von rund 44 Millionen Euro beschlagnahmt, die bisher höchste Beschlagnahmung von Kryptowährungen durch das BKA.

Die Betreiber von „ChipMixer“ stehen unter anderem im Verdacht, gewerbsmäßige Geldwäsche und eine kriminelle Internethandelsplattform zu betreiben. Das BKA hat bei seinen Ermittlungen eng mit dem US-Justizministerium, dem Federal Bureau of Investigation in Philadelphia (FBI), Homeland Security Investigations in Phoenix und Europol zusammengearbeitet.

Bei „ChipMixer“ handelte es sich um einen seit Mitte 2017 bestehenden Dienst, der gezielt Bitcoins krimineller Herkunft annahm, um sie nach Tarnvorgängen (sog. „Mixing“) wieder auszuzahlen. Dabei wurden die eingezahlten Kryptowährungen in kleine einheitliche Beträge, sogenannte „Chips“, zerlegt, um Ermittlungen zu erschweren. Die „Chips“ der Nutzer wurden dann gemischt und so die Herkunft der Gelder verschleiert. ChipMixer“ versprach seinen Nutzern völlige Anonymität.

Es wird geschätzt, dass „ChipMixer“ seit 2017 Kryptowährungsgelder im Wert von rund 154.000 Bitcoins oder 2,8 Milliarden Euro gewaschen hat. Ein erheblicher Teil dieser Vermögenswerte stammt aus Darknet-Märkten, betrügerisch erlangten Kryptowährungswerten, Ransomware-Gruppen und anderen kriminellen Handlungen. Die Ermittlungen gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass ein Teil der im Zusammenhang mit der Insolvenz einer großen Kryptowährungsbörse im Jahr 2022 gestohlenen Kryptowährungswerte über „ChipMixer“ gewaschen wurde. Darüber hinaus lassen sich Transaktionen in Millionenhöhe über die Darknet-Plattform „Hydra Market“ nachweisen, die im April 2022 vom ZIT und dem BKA abgeschaltet wurde. Ebenso nutzten Ransomware-Akteure wie Zeppelin, SunCrypt, Mamba, Dharma oder Lockbit den Dienst zur Geldwäsche.

Darüber hinaus erließ das FBI einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Hauptangeklagten in dem US-Fall und setzte im Rahmen des Programms „Rewards for Justice“ des US-Justizministeriums eine Belohnung für weitere ermittlungsrelevante Hinweise aus.

Der erneute Erfolg bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist das Ergebnis innovativer Strategien gegen die globale Cyberkriminalitätsbranche. Denn Geldwäschedienste sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der Erpressung durch Ransomware-Angriffe. Ziel des BKA und des ZIT ist es daher, die im Fall „ChipMixer“ gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um die Aufklärung weiterer Cyberkriminalität voranzutreiben und zu verhindern, dass deutsche Infrastruktur mit Mitteln aus illegalen Aktivitäten für kriminelle Zwecke missbraucht wird.

Das ZIT und das BKA bedanken sich bei allen beteiligten Sicherheitsbehörden für die gute Zusammenarbeit.