Neues Schen­ge­ner In­for­ma­ti­ons­sys­tem

Veröffentlicht:

Mittwoch, 08.03.2023
von Redaktion

Das SIS ist bereits ein Erfolgsmodell: 30 Mitgliedstaaten haben rund um die Uhr Zugriff auf mehr als 86 Millionen Suchdaten. Allein in Deutschland wird das SIS im Durchschnitt 20 Mal pro Sekunde abgefragt und liefert täglich mehr als 250 Suchergebnisse mit Deutschlandbezug, darunter acht vollstreckte Europäische Haftbefehle, neun gelöste Vermisstenfälle und mehr als 60 Suchergebnisse zu Immobilien.

Das SIS leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Europäischen Union und wird den Schengen-Raum in Zukunft noch sicherer machen. Die gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank ist eines der wichtigsten Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa und ein wichtiger Ausgleich für den Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Im SIS können z.B. Personen zur Festnahme ausgeschrieben oder Gegenstände beschlagnahmt werden.

Mit der Inbetriebnahme des erneuerten SIS werden zusätzliche Fahndungsmöglichkeiten eingeführt und der Schutz gefährdeter Personen deutlich verbessert: Die neuen präventiven Fahndungen verhindern, dass Kinder entführt und illegal ins Ausland gebracht werden. Außerdem wird es möglich sein, anhand von Fingerabdrücken, die an den Tatorten schwerer Straftaten genommen wurden, nach unbekannten Tätern zu suchen. Im Bereich der Fahndung nach Vermögenswerten wird die elektronische Fahrzeugfahndung möglich sein.

Mit der Zunahme des Ausschreibungsvolumens und der Ausweitung der Suchmöglichkeiten wird sich die Zahl der Treffer deutlich erhöhen.

Um die Fahndung noch effektiver zu gestalten, wurde auch der Kreis der berechtigten Nutzer erweitert: Während bisher vor allem Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie Staatsanwaltschaften direkten Zugriff hatten, haben nun weitere 2.000 Behörden in Deutschland Zugang zum Fahndungssystem. Die Berechtigung ist auf die für die jeweilige Zuständigkeit erforderlichen Daten beschränkt. Warum: Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung von Vorschriften war und ist ein wichtiges Anliegen bei der Modernisierung und Erweiterung des Systems.

Der rechtliche Rahmen für die Optimierung des SIS wurde bereits 2018 von der EU beschlossen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war im Rahmen einer behördenübergreifenden Projektgruppe für die bundesweite Umsetzung verantwortlich. Heute, nach mehr als vier Jahren Arbeit, geht dieses wichtige IT-Projekt der EU zu Ende: Das neue SIS ist online!