Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies AG

Veröffentlicht:

Donnerstag, 02.03.2023
von Redaktion

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2022 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Maschinenbauunternehmen ist an der Frankfurter Börse gelistet und hat seinen Hauptsitz in Kahl am Main. Es stellt Produktionsanlagen für diverse Bereiche, darunter optische Datenträger, Halbleitertechnologie, Solartechnik und Telekommunikationselektronik her.

Der Maßnahme des BfJ lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2022 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Maschinenbauunternehmen ist an der Frankfurter Börse gelistet und hat seinen Hauptsitz in Kahl am Main. Es stellt Produktionsanlagen für diverse Bereiche, darunter optische Datenträger, Halbleitertechnologie, Solartechnik und Telekommunikationselektronik her. Der […]

succo (CC0), Pixabay

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