105 E-Scooter nicht zur Einfuhr zugelassen

Veröffentlicht:

Dienstag, 07.02.2023
von Redaktion

Beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn wurde Ende Januar 2023 eine Warensendung mit 105 E-Scootern nicht zur Einfuhr über die Schweiz nach Deutschland zugelassen.

Die elektrisch betriebenen Roller, welche von einem deutschen Händler hätten weitervertrieben werden sollen, erfüllten nicht die EU-Sicherheitsstandards. So lagen den Fahrzeugen keine deutschsprachigen Gebrauchsanweisungen bei, und es fehlte eine Erklärung des in China ansässigen Herstellers, dass die Roller hinsichtlich der Sicherheitsstandards der EU geprüft worden sind. Demzufolge waren die Waren nicht korrekt mit dem CE-Logo gekennzeichnet.

Die Zollbeamtinnen und -beamten meldeten ihre Zweifel an der Sicherheit der Produkte, und damit an der Einfuhrfähigkeit, an das Regierungspräsidium Tübingen, welches wegen einer Gefahr, die für Verbraucher von den Fahrzeugen ausgehen könnte, ein Einfuhrverbot aussprach.

Fast zur gleichen Zeit wurde die Einfuhr zweier in China hergestellter „Körperoptimierungsgeräte“ ebenfalls wegen mangelnder Verbrauchersicherheit gestoppt.

Einem Diodenlasergerät, welches zur nachhaltigen Körperhaarentfernung eingesetzt werden kann, und einer Apparatur, welche mittels elektromagnetischer Stimulation im menschlichen Gewebe die Fettverbrennung und gleichzeitig den Muskelaufbau bewirken soll, waren ebenfalls keine Bedienungsanweisungen beigefügt. Es fehlte jeweils die Angabe einer Ansprechperson in der EU. Die für die Enthaarungsmaschine mitgelieferte Laserschutzbrille war ohne Informationsblatt.

Auch in diesen beiden Fällen verweigerte das Regierungspräsidium Tübingen die Erlaubnis zur Einfuhr in die EU und nach Deutschland.