Sparkassa – Identitätsdiebstahl?

Veröffentlicht:

Montag, 06.02.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Website sparkassa.org keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. Der Betreiber hat auch keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem ZAG. Der Betreiber wird entgegen seiner Angabe nicht von der BaFin beaufsichtigt und hat auch keine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach der Gewerbeordnung. Auf der beschriebenen Website werden angeblich Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten angeboten.

Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass „Sparkassa“ unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.

Ergänzung vom 06.02.2023: Es besteht kein Zusammenhang zur BHIG INVEST GmbH, Mühldorfstr. 8, 81671 München. Es handelt sich vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte.