C24 Bank GmbH: Verstoß gegen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Veröffentlicht:

Donnerstag, 02.02.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2022 gegenüber der C24 Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet. Zudem hat die BaFin gegenüber der C24 Bank GmbH am 27. Dezember 2022 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sicherzustellen.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht gegeben war.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG sowie des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 31. Januar 2023 bzw. dem 1. Februar 2023 bestandskräftig.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2022 gegenüber der C24 Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet. Zudem hat die BaFin gegenüber der C24 Bank GmbH am 27. Dezember 2022 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § […]

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Veröffentlicht: Donnerstag, 02.02.2023
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