eAU und persönliche Daten

Veröffentlicht:

Dienstag, 24.01.2023
von Redaktion
Seit Beginn des Jahres ist der gelbe Zettel passé. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers sollen Chefs künftig nur noch digital einsehen können, um den Verwaltungsaufwand sowie die Bürokratie zu verringern. Arbeitnehmer müssen jetzt nichts mehr weiter tun, als dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Den gelben Zettel, welchen man üblicherweise vom Arzt bekommt, gibt es nicht mehr. Die Daten werden nun direkt an die Krankenkassen auf elektronischem Wege übermittelt und ebenso dem Arbeitgeber durch die Kassen zur Verfügung gestellt.

Stichwort Daten: Müssen Sie nun Angst haben, dass der Arbeitgeber mehr erfährt als er sollte? Früher gab es verschiedene Zettel für Krankenkasse, die eigenen Unterlagen und den Chef.

Hier kann ich Sie beruhigen. Die elektronische Form soll dahingehend sogar noch etwas arbeitnehmerfreundlicher sein. Es werden nur Name sichtbar, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, wann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, ob es sich um eine Folge- oder Erstmeldung handelt und ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die neue AU enthält keinerlei Hinweise auf den ausstellenden Arzt und lässt damit keine Rückschlüsse auf Erkrankungen oder den Facharzt zu. Der Arbeitgeber kann die AU nur einsehen, wenn der Arbeitnehmer bei ihm angestellt ist und ihn über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat. Außerdem soll bei der Nutzung des Tools das übliche angemessene Schutzniveau für die Übertragung der Daten gewährleistet werden sowie die Einhaltung der Betroffenenrechte ermöglichen.

Die Verringerung des Aufwandes durch die schnellere Übermittlung zwischen Ärzten, Kassen und Arbeitgebern und die Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer nicht mehr um die Übermittlung der AU kümmern muss, erleichtert die Arbeit nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für Personaler. Wie die künftige Umsetzung auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht klappt, wird die Zeit zeigen.