SGC Seven Gates Consulting (sevengatesconsulting.de): Ermittlungen

Veröffentlicht:

Montag, 23.01.2023
von Redaktion

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SGC Seven Gates Consulting mit angegebenem Geschäftssitz in Zürich, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der von der SGC Seven Gates Consulting betriebenen Website sevengatesconsulting.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.