Nanofixit Holdings Limited – Ermittlungen (invest.nano-bonds.com und nanofixit.com)

Veröffentlicht:

Montag, 23.01.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Websites der Nanofixit Holdings Limited (invest.nano-bonds.com und nanofixit.com) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website invest.nano-bonds.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Die Betreiber bieten unter anderem den Kauf sogenannter „Pflichtwandelanleihen“ mit angeblicher Rückkaufgarantie an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Websites der Nanofixit Holdings Limited (invest.nano-bonds.com und nanofixit.com) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website invest.nano-bonds.com […]

GraphicMama-team (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Montag, 23.01.2023
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