Handelsplattform Vrdown (vrdown.com): Ermittlungen eingeleitet

Veröffentlicht:

Donnerstag, 19.01.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform vrdown.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das auf seiner Website ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung Vrdown auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Hinweise auf den Geschäftssitz bzw. die Geschäftsadresse lassen sich der beschriebenen Website ebenso wenig entnehmen wie ein Impressum.

Die Inhalte auf der Website vrdown.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.