Gegen Crypto SuperStar (crypto-superstar.io) wird ermittelt

Veröffentlicht:

Mittwoch, 18.01.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform Crypto SuperStar (crypto-superstar.io) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website crypto-superstar.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform Crypto SuperStar (crypto-superstar.io) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website crypto-superstar.io sowie Informationen und Unterlagen, […]

geralt (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.01.2023
von: Redaktion