Maximus Finance: Ermittlungen durch die BaFin

Veröffentlicht:

Montag, 09.01.2023
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Maximus Finance keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Das Unternehmen wirbt auf der Website für seine Vermögensverwaltung. Zudem ruft es deutsche Kunden unaufgefordert an und bietet die Vermittlung von Aktien einer Internationale Beratungs GmbH an. Auf der Website wird zudem keine Rechtsform des Unternehmens angegeben und die angegebene Adresse des Geschäftssitzes ist nicht vollständig. Auch das Impressum fehlt.

Die Inhalte auf der Website maximus-finance.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.