Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. November 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.