Bei den aufgezählten möglichen Vorsätzen können wir Ihnen bei dem Letztgenannten helfen. Haben Sie sich für Ihr Unternehmen vorgenommen, Ihre Mitarbeiter für Datenschutzangelegenheiten zu sensibilisieren und damit den Datenschutz im Unternehmen besser und sicherer zu gestalten? Dann sollten Sie unbedingt eine regelmäßige Datenschutzschulung auf dem Plan haben.
Fakt ist: Datenschutzrechtlich geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter können anders und bewusster im Umgang mit personenbezogenen Daten agieren und damit die Wahrscheinlichkeit für Datenschutzverstöße signifikant verringern. Diese Schulungen sollten regelmäßig stattfinden, damit das Wissen stets auf dem neusten Stand ist und gegebenenfalls auch aktuelle Themen bekannt sind.
Datenschutzschulungen für Mitarbeiter sind zwar keine direkte Pflicht, aber wir empfehlen sie immer, um Mitarbeiter zu sensibilisieren, den Datenschutz zu beachten und den Regelungen gerecht zu werden. Je besser Ihre Mitarbeiter sensibilisiert sind, umso weniger wahrscheinlich sind Datenpannen und Risiken, die Ihrem Unternehmen eventuell schaden könnten. Die aus Art. 5 DS-GVO resultierende Rechenschafts-/Nachweispflicht, dass Datenschutzvorgaben durch Verantwortliche eingehalten und umgesetzt werden müssen, kann durch regelmäßige Schulungen durch Ihren Datenschutzbeauftragten beispielsweise zum Teil erfüllt werden.
Sie können diesen Neujahrsvorsatz also recht schnell abhaken, indem Sie Ihren Datenschutzbeauftragten kontaktieren und direkt einen Schulungstermin vereinbaren. Schulungen sind in der Regel ein- bis zweimal jährlich zu empfehlen. Bei spezifischen Themen und Fragestellungen kann aber natürlich immer auch eine Zusatzschulung durchgeführt werden. Damit wäre ein Vorsatz direkt erledigt und Sie können sich anderen Vorsätzen widmen, welche Sie sich für Ihr Unternehmen für 2023 gesetzt haben.