Valvero Sachwert GmbH- Das vorläufige Insolvenzverfahren

Veröffentlicht:

Freitag, 30.12.2022
von Redaktion

In einem aktuellen Beitrag nimmt sich auch Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Jens Reime aus bautzen diesem Thema an. Rechtsanwalt Reime hat dazu den nachfolgenden Artikel veröffentlicht.

Beim Amtsgericht Charlottenburg ist ein Eigeninsolvenzantrag eingegangen. Per Beschluss vom 29.12.2022 hat das Gericht unter Aktenzeichen 36v IN 7035/22 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Sascha Feies als vorläufigen Verwalter bestimmt.

Zahlungen an die Anleger sind nur noch mit Genehmigung des Verwalters erlaubt.

Bedeutung?

Der Verwalter prüft derzeit, ob die Insolvenztatbestände vorliegen und ausreichend Masse zur Verfahrenskostendeckung vorhanden ist.

Totalverlustrisiko für die Anleger droht!

Was tun?

Nein, die Forderungen sind jetzt noch nicht zur Tabelle anzumelden. Wichtig ist es jetzt, alle Beweismittel zu sichten, damit wir zum richtigen Zeitpunkt mit der richtigen Begründung entscheiden können in welcher Höhe Ansprüche anzumelden sind.

Wir vertreten bereits Anleger und planen auch, diese im kommenden Verfahren zu vertreten.

Unsere Erkenntnisse und Bewertungen 

Was der „Doppelairbag“ gg. Betrug und Veruntreuung der Goldanlage mit 4,5% taugt, wird sich nun zeigen. Eigentum und Pfandrecht der Anleger am Gold gehen unter, wenn mit dem abgelieferten Gold Handel betrieben werden soll, wie im Werbeflyer beschrieben. Es dürfte sich daher die Frage stellen, was der Versicherungsschutz taugt. Unserer Ansicht nach ist so ein Konzept genauso unplausibel wie das der BWF-Stiftung, worüber sich schon das LG Nürnberg-Fürth am 30.12.2015 äußerte.

Pfandrecht und Eigentum würden jedenfalls Sonderrechte in der Insolvenz begründen, welche auch anwaltlich durchzusetzen wären.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Valvero – Anleger und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.

Wir vertreten schon seit Jahren eine Vielzahl von Anlegerinteressen in laufenden Insolvenzverfahren und wissen worauf es ankommt.

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

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