Bitcoin System bzw. BitcoinSystem.App: Warnung der BaFin

Veröffentlicht:

Dienstag, 13.12.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen der Landingpage versadealmate.com/system, die Kunden für die Handelssoftware „Bitcoin System“ und die Zusatzanwendung „BitcoinSystem.App“ werben, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) für den Betrieb von Finanzdienstleistungen oder Wertpapieren haben. Die verantwortlichen Personen unterliegen nicht der Aufsicht durch die BaFin.

Der Inhalt der Website rechtfertigt die Vermutung, dass der Betreiber Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Der Betreiber macht keine Angaben über die Rechtsform oder den Standort des Unternehmens.

Erbringer von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen arbeiten jedoch ohne die erforderliche Lizenz. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und im Vorfeld gründlich zu recherchieren, um mögliche Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.