Arbeitsplatz: Was gilt es datenschutzrechtlich zu beachten?

Veröffentlicht:

Dienstag, 13.12.2022
von Redaktion
Egal ob sie im Homeoffice arbeiten oder im Büro, Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Ihr Arbeitsplatz sicher ist und kein Außenstehender irgendwelche personenbezogenen Daten von Kunden oder Mitarbeitern einsehen kann, egal ob zufällig oder versehentlich. Hier gibt es ein paar einfache Dinge, die Sie direkt umsetzen können, um für mehr Datenschutz am Platz zu sorgen.

Ihre Bildschirme, Whiteboards, Tafeln oder Ähnliches sollten so aufgestellt werden, dass sie von Kunden oder anderen Außenstehenden nicht eingesehen werden können. Im Homeoffice sollten Sie daher z.B. darauf achten, wenn Sie im Erdgeschoss arbeiten, dass Ihr Computerbildschirm nicht vom Fenster aus einsehbar ist oder Familienmitglieder oder Mitbewohner Einsicht nehmen können. Außerdem sollten Sie darauf achten, wenn Sie von unterwegs arbeiten, dass kein neugieriger Sitznachbar in der Bahn sieht, woran Sie arbeiten. Hierfür können Sie unterstützend den Laptop mit einer Folie bekleben, die den Einblick aus schrägen Winkeln verhindert.

Sperren Sie Ihren Bildschirm in Pausen oder wenn Sie den Arbeitsplatz verlassen, damit keine Unbefugten auf den Rechner zugreifen können und lassen Sie keine Unterlagen oder Flipcharts in Ihrer Abwesenheit sowie außerhalb der Arbeitszeiten offen liegen beziehungsweise stehen. Telefonate, bei denen es um personenbezogene Daten geht, führen Sie am besten hinter geschlossenen Türen, um unerwünschte Mithörer zu vermeiden. Außerdem sollten Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die nicht mehr benötigt werden, ordnungsgemäß im Aktenvernichter entsorgt werden.

Achten Sie außerdem darauf. sichere Passwörter zu nutzen und Ihre Webcam abzudecken, wenn sie nicht in Benutzung ist. Allgemein bekannt, aber trotzdem immer wieder erwähnenswert ist, dass Sie keine unbekannten Mailanhänge öffnen oder auf ominöse Links in Mails klicken sollten. Melden Sie solche Dinge Ihrer IT, wenn Sie unsicher sind.

Niemand ist perfekt und sollte es doch einmal passieren, dass Daten ungewollt einsehbar sind oder der Verdacht besteht, dass ein Unbefugter Zugriff auf Daten hatte, melden Sie diese Angelegenheit direkt der verantwortlichen Stelle in Ihrem Unternehmen und kontaktieren Sie die entsprechenden betreffenden Personen. Sie sollten solche Vorfälle auf keinen Fall vertuschen oder verheimlichen. Oft lassen sich kleinere Fehler schnell klären und beheben.