Insolvenzen steigen an, vor allem im Baugewerbe

Veröffentlicht:

Montag, 12.12.2022
von Redaktion

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der in Deutschland angemeldeten Regelinsolvenzen im November 2022 gegenüber Oktober 2022 um 1,2 % gestiegen. Im Oktober 2022 hatte sich die Zahl gegenüber September 2022 um 18,4 % erhöht. Dabei ist zu beachten, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik eingehen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen knapp drei Monate davor. In der Insolvenzstatistik werden nur Unternehmensschließungen erfasst, die im Laufe des Insolvenzverfahrens erfolgen, nicht aber solche, die aus anderen Gründen oder vor dem Auftreten akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen. Diese und weitere Informationen sollten bei der Interpretation der Insolvenzstatistik berücksichtigt werden.

Von Januar bis September 2022 meldeten die deutschen Amtsgerichte nach den endgültigen Ergebnissen 10.643 Unternehmensinsolvenzen an. Das waren 0,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2022 angemeldeten Unternehmensinsolvenzen beziffern die Amtsgerichte auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum waren die Forderungen mit rund 45,5 Milliarden Euro deutlich höher gewesen, da damals mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als von Januar bis September 2022.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2022 gab es im Baugewerbe mit 1.970 Fällen (Januar bis September 2021: 1.821; +8,2%). Es folgte der Bereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1.571 Verfahren (Januar bis September 2021: 1.593; -1,4%).

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18,6% gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist vor dem Hintergrund des Gesetzes zur schrittweisen Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre seit Mitte 2020 zu sehen. Die Neuregelung gilt für Verbraucherinsolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang nach einem Insolvenzverfahren. Es ist daher davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückgestellt haben, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt führte ab Anfang 2021 zu einem starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint nun beendet zu sein.