Insolvenz der UDI Energie FESTZINS 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – Neuer Termin

Veröffentlicht:

Montag, 12.12.2022
von Redaktion

Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 1251/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9338
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

– wird der für den 18.11.2022 um 11.00 Uhr anberaumte und mit Beschluss vom 17.11.2022 aufgehobene Berichts- und Prüftermin im o.g. Verfahren neu terminiert.

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Dienstag, den 10.01.2023 um 10.00 Uhr im Saal 101 (1. OG) des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 in 04275 Leipzig.

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Gründe

Die ursprünglich für den 18.11.2022 vorgesehene 1. Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüftermin) musste per Beschluss vom 17.11.2022 aufgehoben werden, da dem Insolvenzgericht nicht alle Vollmachten rechtzeitig und korrekt vorgelegen haben.

Nach Rücksprache mit der Verwalterkanzlei wird dieser Termin mit den gleichen Tagesordnungspunkten nunmehr nachgeholt, da die Hindernisse von den Beteiligten zwischenzeitlich beseitigt wurden und die Vollmachten vom Gericht geprüft werden konnten.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.