Änderungen im Jahressteuergesetz

Veröffentlicht:

Donnerstag, 08.12.2022
von Redaktion

Immer im Dezember wird das neue Jahressteuergesetz verabschiedet. Zu den diesjährigen Änderungen gehören gemäß der Vorabfassung:

– Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b der Abgabenordnung (AO)
– Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
– Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
– Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
– weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
– Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Dezember 2021 – 2 BvL 1/13 –, § 32c EStG
– Anhebung des linearen AfA-Satzes (AfA: Absetzung für Abnutzung) für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
– vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
– Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG
– Anhebung des sog. „Ausbildungsfreibetrags“, § 33a Absatz 2 EStG
– Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
– Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
– Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021

sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
– Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
– Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
– Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138).

Zudem wird weiterem, fachlich gebotenem Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.
Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere folgende Änderungen am Gesetzentwurf:

– Klarstellung des Anwendungsbereiches des steuerfreien Corona-Pflegebonus nach § 3 Nummer 11b EStG
– Änderungen bei der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen; Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
– Änderungen bei der Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
– Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten (Bundesrat Ziffer 3)
– Regelungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende
– Registerfallbesteuerung
– Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale
– Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse
– Vorziehen der Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent auf den 1. Januar 2023
– Verzicht auf Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (Bundesrat Ziffer 12)
– Prolongation der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
– Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
– Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
– Angabe der Identifikationsnummer; bei Abzug von Beiträgen des Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung als eigene Beiträge als materiell-rechtliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug und Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene Identifikationsnummer als Voraussetzung für die Gewährung der Freibeträge für Kinder (Bundesrat Ziffer 13)
– Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes zum 28. Februar 2023
– Eigenheimrenten-Förderung auch für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnungen
– Gewerbesteuerbefreiung für Betreiber kleiner Solaranlagen; weiterer Ausschluss der Kammerzugehörigkeit von Betreibern von Solaranlagen
– Gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen bei Mitunternehmerschaften (Bundesrat Ziffer 19)
– Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Bundesrat Ziffer 15 und 17)
– Einlagelösung – § 14 Absatz 4 KStG; § 34 Absatz 6e KStG
– Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften (Bundesrat Ziffer 16)
– Wegzugsbesteuerung; Verweisanpassung in § 6 Absatz 2 AStG und Klarstellungen in § 21 AStG (Bundesrat Ziffern 25 und 27)
– Familienstiftungen; Verweisanpassung in § 15 Absatz 7 Satz 2 AStG und Folgeanpassung der Anwendungsvorschriften in § 21 AStG (Bundesrat Ziffer 26)
– Verhinderung des Statusverlustes als Spezial-Investmentfonds bei gewerblichen Einkünften aus der Erzeugung von erneuerbaren Energien
– Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften (Bundesrat Ziffer 24)
– Ausweitung der Ist-Versteuerung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 20 Satz 1 Nummer 4 – neu – UStG) (Bundesrat Ziffer 23)
– Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG
– Elektronische Abgabe des Antrags auf Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karikativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet
– Abgabe von Steuerakten der Finanzämter und Gemeinden an Landes- und Kommunalarchive (Bundesrat Ziffer 30)
– Vereinfachung der Übermittlung der IBAN an das BZSt durch Zulassung einer freiwilligen Übermittlung in einem sicheren Verfahren
– Kapitalmaßnahme aus Gesellschaftsmitteln (Bundesrat Ziffer 18)
– Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ vom 6. Oktober 2022
– Druckdienstleistungen, redaktionelle Änderungen § 20a FVG (Bundesrat Ziffer 33)
– Berücksichtigung Grundrentenzuschlag im Wohngeldrecht (Bundesrat Ziffer 34)
– Korrektur des Biersteuergesetzes

Details hierzu finden sich in der online bereitgestellten Vorabfassung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004729.pdf.