Aushängen von Dienstplänen und Datenschutz

Veröffentlicht:

Mittwoch, 30.11.2022
von Redaktion
Ist es bei Ihnen im Unternehmen üblich, dass alle Mitarbeiter oder zumindest jede Abteilung Einsicht in den kompletten Dienstplan (der Abteilung) nehmen kann beziehungsweise dieser sogar ausgehängt wird? Dann sind Sie damit definitiv nicht allein. Diese Praxis ist in vielen Unternehmen gang und gäbe. In der Gastronomie und der Pflege zum Beispiel ist es nachvollziehbar, damit die Mitarbeiter gegebenenfalls untereinander Schichten tauschen können. Datenschutzkonform ist das allerdings nicht. Wir erklären Ihnen kurz, warum.

Ein Dienstplan gibt in der Regel sehr viele Daten zu den einzelnen Mitarbeitern preis, wie den vollen Namen, Schicht- und Urlaubszeiten und mitunter auch Geburtsdaten. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, welche den Mitarbeitern einen Einblick in die Privatsphäre der Kollegen geben. So kann Jeder sehen, wann die Kollegin X Urlaub nimmt oder dass Kollege Y immer nur Frühschichten macht.

In der Regel haben Mitarbeiter kein Problem damit, dass der Dienstplan ausgehangen und für sämtliche Kollegen (der Abteilung) zugänglich gemacht wird. Es kann natürlich auch von Vorteil sein, zu wissen, wer wann im Haus ist, zum Beispiel für die Aufgabenverteilung oder Terminvergabe. Aber um datenschutzrechtlich abgesichert zu sein, sollten alle Mitarbeiter schriftlich in den Aushang einwilligen. Dies kann mit einer kurzen Einwilligungserklärung gegebenenfalls direkt bei Vertragsunterzeichnung geschehen. Denken Sie als Arbeitgeber aber auch daran, dass den Mitarbeitern kein Nachteil daraus entstehen darf, wenn diese die Einwilligung nicht erteilen.

Am Ende sind Sie damit datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite und Ihre Mitarbeiter können entscheiden, ob die Kollegen Einsicht in ihre Arbeits- und Urlaubszeiten erhalten.