Ermittlungen gegen Invest Ecapitals (invest-ecapitals.com)

Veröffentlicht:

Montag, 28.11.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website invest-ecapitals.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich selbst lediglich als „Invest Ecapitals“ bezeichnet, unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Der Internetpräsenz sind weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz/die Geschäftsadresse des Anbieters zu entnehmen.

Die Inhalte der Website invest-ecapitals.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.