Ermittlungen gegen EUPAC Digital Services Ltd. (trillant.com)

Veröffentlicht:

Dienstag, 22.11.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiberin der Website trillant.com, die EUPAC Digital Services Ltd. aus Majuro, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte der Website trillant.com sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Website unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Über die Seite wird für sogenannte Token namens Trillant und Trillon geworben. Eine professionelle Beschreibung dieser Token und deren Funktionsweise ist aber nicht zu finden. Vielmehr sollen sogenannte „Paraiba-Werte“ in Trillant umgetauscht worden sein. Die BaFin weist auf ihre früheren Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang hin.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.