Nach unberechtigten Schönheitsbehandlungen nun Anklageerhebung

Veröffentlicht:

Sonntag, 20.11.2022
von Redaktion

Eine mittlerweile 45-Jährige hatte unerlaubt angeboten, Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäureunterspritzungen, sogenannten „Fett-weg-Spritzen“, und Fadenlifts durchführen zu dürfen und zu können. Wegen 17-fachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, in fünf dieser Fälle zugleich in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen die Frau erhoben.

Sie soll von März 2017 bis Januar 2020 in einer „Beauty Clinic“ in Berlin-Neukölln Lippen- und Wangenunterspritzungen mit Hyaluronsäure an Kundinnen vorgenommen, ein Fadenlifting „Foxy Eyes“ durchgeführt und „Fat off“-Injektionen vorgenommen haben, ohne die dafür erforderliche Qualifikation zu besitzen. Hierfür hätte sie entweder Ärztin oder zumindest examinierte Heilpraktikerin sein müssen. Nach den Ermittlungen handelte es sich bei der Beschuldigten jedoch um eine ausgebildete Kosmetikerin, die auch an einem Seminar zum Thema „Faltenunterspritzung“ teilgenommen hatte.

Die Eingriffe, die von der Beschuldigten auch aktiv in sozialen Medien beworben und dokumentiert wurden, sollen in fünf Fällen nicht ohne Komplikationen verlaufen sein: Kunden, die auf die entsprechende Qualifikation der Frau vertrauten, erlitten zum Teil erhebliche Schmerzen durch Hämatome, Knoten und ungewollte Schwellungen im Bereich der Lippen.

Eine mittlerweile 45-Jährige hatte unerlaubt angeboten, Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäureunterspritzungen, sogenannten „Fett-weg-Spritzen“, und Fadenlifts durchführen zu dürfen und zu können. Wegen 17-fachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, in fünf dieser Fälle zugleich in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen die Frau erhoben. Sie soll von März 2017 bis […]

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

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