Ermittlungen gegen Betreiber von fundrow.co

Veröffentlicht:

Donnerstag, 17.11.2022
von Redaktion

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website fundrow.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich selbst lediglich als „Fundrow“ bezeichnet und eigenen Angaben zufolge über einen Geschäftssitz in Kanada verfügt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website fundrow.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website fundrow.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich selbst lediglich als „Fundrow“ bezeichnet und eigenen Angaben zufolge über einen Geschäftssitz in Kanada verfügt, wird nicht von der BaFin […]

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Donnerstag, 17.11.2022
von: Redaktion