CM Kapital GmbH – Warnung vor vermeintlich lukrativem Jobangebot

Veröffentlicht:

Dienstag, 15.11.2022
von Redaktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Assistent/in im Kryptowährungshandel“ einzugehen, welches angeblich von der CM Kapital GmbH stammt.

Die CM Kapital GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder EMails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen und gegebenenfalls der Verdeckung von Straftaten dienen.

Denn die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten beziehungsweise die eingegangenen Gelder in Kryptowerte umzuwandeln. Die auf das Konto des „Assistenten/in im Kryptowährungshandel“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde und gefälschten Schreiben, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Die oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und in diesem Zusammenhang versendete „Bestätigungen“ sind gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen. Gleiches gilt für die Anmeldung des privaten Kontos beim Finanzamt. Auch das ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird nicht vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Assistent/in im Kryptowährungshandel“ einzugehen, welches angeblich von der CM Kapital GmbH stammt. Die CM Kapital GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E–Mails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen und […]

dimitrisvetsikas1969 (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Dienstag, 15.11.2022
von: Redaktion