Verschuldung der Gemeinden um rund 4 Prozent gestiegen

Veröffentlicht:

Mittwoch, 09.11.2022
von Redaktion

Nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder waren die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen Ende 2021 mit 299,7 Milliarden Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet. Dies entsprach einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3.895 Euro. Neben den Schulden der Kernhaushalte werden auch die Schulden der Extrahaushalte und anderer öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen auf niedrigem Niveau abgebildet und auf die Kommunen umgelegt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist diese integrierte Kommunalverschuldung im Vergleich zum Jahresbeginn 2021 um 4,1 % gestiegen. Getragen wurde der Anstieg von den kommunalen Beteiligungen an anderen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Schulden um 7,8 % zunahmen. Die Schulden der Kern- und Extrahaushalte sanken dagegen leicht um 0,1 %. Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in der amtlichen Finanzstatistik nicht der kommunalen Ebene, sondern der Landesebene zugeordnet werden.

Die integrierte Modellrechnung ermöglicht eine sehr detaillierte Darstellung der Gesamtverschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände bis auf die Ebene der einzelnen Gemeinde. Sie umfasst neben den direkten Schulden der Gemeinden auch die Schulden der ausgegliederten mittelbaren und unmittelbaren kommunalen Beteiligungen an öffentlichen Einrichtungen. Zu den kommunalen Beteiligungen gehören außerbudgetäre Einrichtungen wie Museen oder Schulverbände, aber auch andere öffentliche Fonds, Institutionen und Unternehmen wie Ver- und Entsorgungsunternehmen. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also zu den Schulden, für die eine Kommune haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann – lässt sich daraus nicht ableiten. Die auf Basis der Beteiligungen berechnete aggregierte Kommunalverschuldung ist nicht direkt mit der Schuldenstatistik nach den Vorgaben der Europäischen Union vergleichbar (siehe Pressemitteilung Nr. 317 vom 28. Juli 2022).

Saarland mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung, aber auch mit deutlichem Rückgang

Nach der integrierten Modellrechnung haben die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände Ende 2021 mit 6.124 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von den hessischen (5.313 Euro) und rheinland-pfälzischen Kommunen (4.688 Euro). Im Saarland, wo es seit 2020 ein kommunales Entschuldungsprogramm gibt, sank die integrierte Kommunalverschuldung im Laufe des Jahres 2021 dagegen um 4,1 Prozent. Besonders ausgeprägt war der Schuldenabbau hier bei den Kern- und Extrahaushalten (-8,3 %). In Rheinland-Pfalz meldeten vor allem einige von der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal betroffene Kommunen steigende Schulden. Kompensierende Sondereffekte, wie hohe Gewerbesteuereinnahmen von ortsansässigen Unternehmen in Mainz und Idar-Oberstein im Kreis Birkenfeld, trugen jedoch dazu bei, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt einen Schuldenabbau von 2,5 % verzeichnen konnten. In Hessen hingegen stieg die Verschuldung insgesamt um 4,1 % an, was insbesondere auf die kommunalen Einheiten in den Bereichen Wohnungsbau und Städtebau zurückzuführen ist.

Bayern und Sachsen mit Schuldenanstieg, aber von niedrigem Schuldenstand aus

Die niedrigsten Schuldenstände je Einwohner wiesen die Kommunen in Brandenburg (2.535 Euro), Sachsen (2.583 Euro) und Bayern (2.744 Euro) auf. Während die integrierte Verschuldung der Kommunen in Bayern (+3,9 %) und Sachsen (+0,7 %) im Jahr 2021 anstieg, lag die Verschuldung Brandenburgs am Jahresende um 1,5 % niedriger als zu Beginn des Jahres. Hauptgrund dafür war der Schuldenabbau von drei Kommunen im Rahmen eines gezielten Entschuldungsprogramms.

Hohe Steigerungsraten in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Besonders hohe prozentuale Anstiege der integrierten Verschuldung verzeichneten die Kommunen in Niedersachsen (+15,9%) und Baden-Württemberg (+13,9%). In beiden Fällen waren die Schuldenerhöhungen auf kommunale Beteiligungen an Versorgungsunternehmen zurückzuführen. Insgesamt lagen beide Bundesländer mit 4.004 EUR bzw. 3.893 EUR integrierter kommunaler Verschuldung pro Kopf am Jahresende 2021 nahe am Bundesdurchschnitt.

Methodische Hinweise:

Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfasst neben den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden anderer öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kommunen direkt oder indirekt beteiligt sind. Lediglich die Schulden gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich werden in die Berechnung einbezogen. Der nicht-öffentliche Sektor umfasst Kreditinstitute, den sonstigen inländischen Sektor – wie private Unternehmen – und den sonstigen ausländischen Sektor. Die Schulden von nicht mehrheitlich öffentlichen Stellen und von Stellen mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erfasst und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.

Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 01.01. eines Jahres berechnet. Sie enthalten die Schuldenentwicklung über das Jahr und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.

Nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder waren die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen Ende 2021 mit 299,7 Milliarden Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet. Dies entsprach einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3.895 Euro. Neben den Schulden der Kernhaushalte werden auch die Schulden der Extrahaushalte und anderer öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen auf […]

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Veröffentlicht: Mittwoch, 09.11.2022
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