Bei ungefragten Schreiben von IGs und Kanzleien steht Anlegern Schadensersatz zu

Veröffentlicht:

Donnerstag, 08.09.2022
von Redaktion

Anleger, vor allem von insolventen Emittenten, berichten zunehmend, dass sie unaufgefordert von Anwaltskanzleien oder angeblichen Interessengruppen angeschrieben wurden. mit denen es zuvor keinen Kontakt gab. Falls die Adressen nachweislich aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen stammen, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Oftmals verlangen die Anleger nur die Unterlassung weiterer Schreiben und übersehen dabei die ihnen zustehenden Rechte. Der strafbewehrte Unterlassungsanspruch sollte nicht das einzige Ziel sein. Hier hilft die viel gescholtene Datenschutzgrundverordnung, besser bekannt als DSGVO. Denn in dieser ist ein eigener Vergütungsmaßstab definiert. Laut diesem ist nicht nur der materielle, sondern auch der immaterielle Schaden im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnung zu entschädigen. Entscheidend für die Höhe des Schadensersatzes sowie den Grad des Verschuldens sind die Art, die Schwere sowie die Dauer des Verstoßes.

In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass oft tausende von Anlegern unter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung angeschrieben werden. Dies ist auch bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen und erhöht regelmäßig die Höhe des an den Geschädigten zu zahlenden Schadensersatzes. Ein einmaliger Verstoß wiegt weniger schwer als ein tausendfacher Verstoß gegen eine große Zahl verschiedener Personen.

Wenden Sie sich in so einem Fall an Ihren Rechtsberater.

Anleger, vor allem von insolventen Emittenten, berichten zunehmend, dass sie unaufgefordert von Anwaltskanzleien oder angeblichen Interessengruppen angeschrieben wurden. mit denen es zuvor keinen Kontakt gab. Falls die Adressen nachweislich aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen stammen, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Oftmals verlangen die Anleger nur die Unterlassung weiterer Schreiben und übersehen dabei die ihnen […]

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.09.2022
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