Ermittlungen gegen die Bull & Bear Trading Group

Ermittlungen gegen die Bull & Bear Trading Group

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Bull & Bear Trading Group keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das...