von Redaktion | Mittwoch, 23.11.2022 | Finanzaufsichten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website shorestar.ru/Bitcoins_Wealth/?, mit dem Angebot der Trading-Software „Bitcoins Wealth“, keine Erlaubnis nach dem KWG...