Interviews mit Rechtanwältin Kerstin Bontschev zur Warnung vor „Finanzanalytiker“ Ostin Mansory

Veröffentlicht:

Donnerstag, 30.05.2024
von redakteur

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin warnt vor Angeboten des angeblichen „Finanzanalytikers“ Ostin Mansory. Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Kerstin Bontschev: Zunächst einmal ist es wichtig, dass Anleger sofort jegliche Geschäftsbeziehungen mit Ostin Mansory einstellen. Die Warnung der BaFin ist ein deutliches Zeichen, dass hier unseriöse und möglicherweise illegale Aktivitäten im Gange sind.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits Geld investiert haben?

Kerstin Bontschev: Betroffene sollten umgehend versuchen, ihr Geld zurückzufordern. Dazu empfehle ich, alle Kommunikation und Transaktionen mit Ostin Mansory zu dokumentieren. Anleger sollten auch Anzeige bei der Polizei erstatten, da es sich hier um einen möglichen Betrugsfall handeln könnte.

Interviewer: Mansory hat anscheinend das Logo der BaFin missbräuchlich verwendet. Was bedeutet das für die Anleger?

Kerstin Bontschev: Das ist ein klarer Fall von Täuschung. Mansory versucht damit, seinen Aktivitäten einen offiziellen Anstrich zu geben. Anleger sollten wissen, dass die BaFin niemals ihre Zustimmung zu einzelnen Finanzgeschäften gibt. Eine solche Verwendung des Logos ist illegal und ein weiteres Warnsignal.

Interviewer: Wie können sich Anleger in Zukunft vor solchen unseriösen Angeboten schützen?

Kerstin Bontschev: Immer die Zulassung eines Finanzdienstleisters bei der BaFin überprüfen. Die BaFin bietet dafür eine Unternehmensdatenbank an. Seien Sie besonders vorsichtig bei Angeboten, die ungewöhnlich hohe Renditen versprechen. Und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – seriöse Anbieter geben Ihnen Zeit, Angebote zu prüfen.

Interviewer: Was sind die rechtlichen Konsequenzen für jemanden wie Mansory?

Kerstin Bontschev: Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Mansory drohen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Zusätzlich könnten zivilrechtliche Ansprüche der geschädigten Anleger auf ihn zukommen.

Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Informationen, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gerne. Ich möchte noch einmal betonen: Bei Zweifeln immer professionellen Rat einholen und lieber einmal zu viel prüfen als einmal zu wenig.