Versicherungsaufsicht: Hinweise für das Berichtswesen aktualisiert

Veröffentlicht:

Montag, 27.05.2024
von redakteur

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich ihre Anweisungen zum Berichtswesen für Versicherungsunternehmen außerplanmäßig aktualisiert. Dieser Schritt erfolgte als Reaktion auf die im letzten Jahr von der Europäischen Kommission überarbeiteten Technischen Standards für Berichterstattung und Offenlegung im Versicherungssektor, die seit dem vierten Quartal 2023 in Kraft sind.

Ende Mai wurden die aktualisierten Hinweise samt einer Version mit markierten Änderungen von der BaFin veröffentlicht. Diese Aktualisierung weicht vom üblichen jährlichen Turnus ab und trägt den neuen EU-Vorgaben Rechnung.

Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung und müssen von Versicherungsunternehmen in ihren Solvency-II-Berichten berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um Präzisierungen bereits bestehender Ausfüllhinweise, wie sie beispielsweise auch in den „Ausfüllhinweisen der ESZB-Versicherungsstatistik“ zu finden sind.

Versicherungsunternehmen sind aufgefordert, diese aktualisierten Richtlinien umgehend in ihre Berichterstattungsprozesse zu integrieren, um die Konformität mit den aktuellen regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.