Hat sich die Energiekonzepte Deutschland GmbH übernommen?

Veröffentlicht:

Montag, 06.02.2023
von Redaktion

Die Kunden haben einen Vertrag mit dem Unternehmen aus Taucha bei Leipzig abgeschlossen, welcher die Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen beinhaltet. Die erste Rechnung wird hierbei nach Lieferung der PV-Module fällig, die zweite, wenn die Elektroinstallation fällig ist. So weit, so gut.

Nun haben sich aber in den letzten Wochen Berichte gemehrt, dass zum einen die Qualität der PV-Anlagen nicht ausreichend ist (trotz eines höheren Preises), noch dass überhaupt die Montage vernünftig abgeschlossen wurde. Woran dies liegt, ist unklar. Eventuell wurde das Unternehmen von der Auftragsflut überrannt, die durch die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen noch verstärkt wurde?

Die entsprechenden Vertragsbedingungen, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, die sich der Sache angenommen hat, dürften aber teilweise den Regelungen des BGB widersprechen.Ebenfalls unwirksam, weil intransparent, dürfte die Regelung zur Teilabnahme sein. So scheint die Schlussrechnung schon gestellt worden zu sein, ohne dass die Leistungen komplett vollendet wurden. Daher besteht hier die Möglichkeit, als Geschädigter den Rücktritt zu erklären.

Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auf der Seite solaranleger.de.

Falls Sie auch davon betroffen sein sollten, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Bontschev in Dresden. Frau Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht und setzt sich seit über 20 Jahren für die Interessen von Anlegern und Investoren ein.

Die Kunden haben einen Vertrag mit dem Unternehmen aus Taucha bei Leipzig abgeschlossen, welcher die Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen beinhaltet. Die erste Rechnung wird hierbei nach Lieferung der PV-Module fällig, die zweite, wenn die Elektroinstallation fällig ist. So weit, so gut. Nun haben sich aber in den letzten Wochen Berichte gemehrt, dass zum einen […]

aitoff (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Montag, 06.02.2023
von: Redaktion

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